Betriebsfähigkeit von Kulturbauten sicherstellen
Kulturauftrag als Maßstab der Betriebsfähigkeit
Die Betriebsfähigkeit eines Kulturbaues ist erreicht, wenn der vorgesehene Kulturauftrag unter den festgelegten Bedingungen sicher, zugänglich und verlässlich erfüllt werden kann. Maßgeblich ist deshalb nicht allein, ob das Gebäude geöffnet und die technische Versorgung verfügbar ist. Museen, Theater, Konzerthäuser, Bibliotheken, Archive, Gedenkstätten und multifunktionale Kulturorte besitzen unterschiedliche Kernprozesse, Schutzgüter und Betriebsrhythmen. Betriebsfähigkeit muss diese Unterschiede abbilden. Für den Betreiber sind drei Zustände sinnvoll: betriebsfähig, eingeschränkt betriebsfähig und nicht betriebsfähig. Eine Einschränkung kann beispielsweise vorliegen, wenn einzelne Ausstellungsräume, Publikumsbereiche oder Bühnenfunktionen gesperrt sind, der Kulturauftrag in einem definierten Umfang aber weiter erfüllt werden kann. Nicht betriebsfähig ist ein Bereich, wenn wesentliche Anforderungen an Personensicherheit, Kulturgutschutz, Veranstaltungsfähigkeit, Raumklima oder Nutzung fehlen und kein belastbarer Ersatz vorhanden ist. Ausgangspunkt sind daher Nutzung, Programm, Besucheraufkommen, Schutzbedarf, Betriebszeiten und Wiederanlaufbedarf. Ergebnis ist ein nachvollziehbarer Status je Funktionsbereich statt einer pauschalen Aussage für das gesamte Haus.